Firmendepot vs. Privatdepot - rechne mit deinen Zahlen

Deine Annahmen
250.000 €
20 Jahre
7,0 %
Langfristiger Durchschnitt breiter Aktienmärkte - für ein vorsichtigeres Szenario niedriger stellen.
1,0 %
Kommt zusätzlich zur Kurssteigerung dazu und wird nach Steuern reinvestiert.
70 %
Rest = Aktienfonds/ETFs
1 Jahr
Wie lange du Gewinne im Schnitt laufen lässt, bevor du sie realisierst - je länger, desto seltener fällt Steuer an. Der größte Hebel der Firmenstruktur, solange reinvestiert wird. Unter einem Jahr trifft der sofortige Steuerabzug bei jedem Verkauf nur das Privatdepot - die GmbH versteuert erst über die jährliche Veranlagung. Nicht im Modell: Handelskosten und Spreads - bei dieser Haltedauer wird das Depot mindestens einmal pro Jahr komplett gedreht.
0,0 %
0 % = reines Reinvestitionsmodell - beide Depots reinvestieren alles.
100 %
0 €
Buchführung, Jahresabschluss, Beratung - diese Kosten trägt nur das Firmendepot. Im Modell werden sie jedes Jahr aus dem Depot bezahlt. Bitte den Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer eintragen: eine vermögensverwaltende GmbH hat in der Regel keinen Vorsteuerabzug.
400 %
Privatdepot Firmendepot (Kapitalgesellschaft) Auszahlungen (kumuliert) Auszahlungen Firmendepot Auszahlungen Privatdepot
Vermögen am Laufzeitende (im Depot arbeitend)
-
GmbH
vs.
-
Privat
Vorteil beim Reinvestieren
+0 €
Auszahlung (nach Steuern)
-
Jährliche Auszahlung
Gesamtauszahlung
-

Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuerberatung - alle Annahmen stehen am Seitenende.

Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 %. Das ist eingerechnet und vergrößert den Vorteil des Firmendepots in den späteren Jahren.

Welche Wertpapiere passen ins Firmendepot?

Der größte Hebel sind dividendenarme Einzelaktien: Veräußerungsgewinne bleiben nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei (effektiv rund 1,2 bis 1,5 %, je nach Gewerbesteuer-Hebesatz und Jahr). Bei Aktienfonds/ETFs greift § 8b nicht - dort zählt die Teilfreistellung (80 % GmbH statt 30 % privat), ein kleinerer, aber ebenfalls klarer Vorteil. In beiden Fällen gilt: Dividenden bremsen die GmbH - Streubesitz-Ausschüttungen sind voll steuerpflichtig und werden am besten reinvestiert statt entnommen.

Was das Firmendepot sonst noch bringt - und wo die Grenzen liegen

Die Rechnung oben zeigt nur die Steuerwirkung. Drei Gründe, die sich nicht in Euro ausdrücken lassen - gemeint ist dabei durchgehend eine vermögensverwaltende GmbH, also eine, deren Zweck die Anlage des Vermögens ist.

Schrittweise übergeben

Ein Depot mit 40 Einzelpositionen lässt sich schlecht aufteilen - GmbH-Anteile dagegen gut. Du kannst Anteile schrittweise übertragen, über mehrere Jahre und in genau der Quote, die du willst, statt jedes Wertpapier einzeln umzuschreiben. Die Verwaltung bleibt dabei an einer Stelle, und wer wie viel hält, steht jederzeit fest.

Einen Erbschaftsteuer-Vorteil bringt das nicht: Wertpapiere einer reinen Vermögensverwaltung gelten regelmäßig als Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG), die Verschonung der §§ 13a/13b ErbStG läuft hier typischerweise leer. Auch ein operativer Betrieb hilft da nur begrenzt - dort bleiben Wertpapiere nur unterhalb einer 10-%-Grenze unschädlich (§ 13b Abs. 7 ErbStG).

Zu mehreren investieren

Wenn mehrere Personen zusammen anlegen - Familie, Partner, mehrere Gesellschafter -, regelt der Gesellschaftsvertrag, wer wie viel hält und wer entscheidet. Stimmrechte und Gewinnverteilung lassen sich unabhängig von der Beteiligungshöhe gestalten: Wer Kapital gibt, muss nicht mitentscheiden, und wer entscheidet, muss nicht die Mehrheit halten. Wer einen Vermögensverwalter einbindet, hat damit einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit.

Eine von der Beteiligungsquote abweichende Gewinnverteilung muss im Gesellschaftsvertrag stehen und kann schenkungsteuerliche Folgen haben - das gehört vor der Gründung in die Beratung.

Verluste verrechnen - eingeschränkt

Bei den beiden Anlageklassen dieses Rechners - Einzelaktien und Aktienfonds - bringt die GmbH bei Verlusten keinen Vorteil. Das ist die Kehrseite der Steuerfreiheit auf der Gewinnseite. Breiter verrechnen kannst du in der GmbH vor allem Verluste aus Anleihen und Zinsen: privat sind sie nur mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, in der GmbH fließen sie in den allgemeinen Gewinn.

Im Detail: privat § 20 Abs. 6 S. 1 EStG, Aktienverluste sogar nur mit Aktiengewinnen (S. 4). In der GmbH sind Verluste aus Direktaktien gar nicht abziehbar (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG), bei Aktienfonds wirkt die Teilfreistellung spiegelbildlich auch auf Verluste (§ 20 InvStG). Ein Verlustvortrag kann untergehen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile entgeltlich an einen Erwerber übertragen werden (§ 8c KStG); die unentgeltliche Übertragung an Angehörige - vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall - ist davon nach Verwaltungsauffassung nicht betroffen.

Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuerberatung. Der Vorteil des Firmendepots ist ein Stundungseffekt durch Reinvestition. Bei privater Entnahme fällt eine zweite Steuerebene an; über alle Ebenen kann das Firmendepot je nach Anlageklasse sogar teurer sein als das Privatdepot.

Steuerliche Annahmen
  • § 8b KStG: Aktien-Veräußerungsgewinne effektiv ~1,49 % bei Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %
  • Abgeltungsteuer privat 26,375 %
  • Teilfreistellung Aktienfonds 80 % (GmbH) / 30 % (privat), im Gewerbeertrag hälftig (§ 20 Abs. 5 InvStG)
  • Streubesitz-Dividenden (<10 %) sind in der GmbH voll steuerpflichtig
  • Dividendenrendite fällt zusätzlich zur Kurssteigerung an; Netto-Dividenden werden jährlich reinvestiert
  • Rückzahlung des Stammkapitals im vereinfachten Modell steuerfrei bis zur steuerlichen Basis (§§ 27, 28 KStG); setzt u. a. den Nachweis über das steuerliche Einlagekonto voraus
  • Steuer auf noch nicht realisierte Kursgewinne (keine latente Steuer i. S. d. § 274 HGB): im Haupt-Vergleich (im Depot arbeitend) bewusst nicht abgezogen, in der Netto-Zeile eingerechnet - privat mit der Abgeltungsteuer, in der GmbH mit dem Firmensatz und zusätzlich der Abgeltungsteuer auf den Auflösungsüberschuss
  • Laufende GmbH-Kosten (Regler): als jährlicher Wertpapier-Verkauf zur Kostendeckung modelliert. Sie mindern im Modell den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH nicht, obwohl sie real Betriebsausgaben sind - konservativ zulasten der GmbH. Das Privatdepot trägt im Modell gar keine Kosten; eine steuerliche Entlastung wird ihm dadurch nicht vorenthalten, weil private Werbungskosten bei Kapitalerträgen nach § 20 Abs. 9 EStG ohnehin nicht abziehbar sind
  • Die Kosten bleiben nominal über die ganze Laufzeit konstant - reale Honorare steigen mit dem Gegenstandswert, gerade bei langen Laufzeiten ist die GmbH-Belastung also eher unterzeichnet
  • Dividenden, laufende Kosten und Auszahlung werden einmal jährlich zum Jahresende gerechnet (die laufenden Kosten gehen der Auszahlung vor). Die Kursgewinn-Realisierung wird bei Haltedauern unter einem Jahr mehrfach pro Jahr gerechnet - aber nur beim Privatdepot, wo die Bank die Steuer sofort einbehält. Die GmbH-Steuer rechnet das Modell jährlich; unterjährige KSt-/GewSt-Vorauszahlungen sind nicht abgebildet, was den GmbH-Vorteil bei kurzer Haltedauer leicht akzentuiert
  • Körperschaftsteuer: die ab 2028 stufenweise sinkenden Sätze sind eingerechnet (bis 2027: 15 %, dann 14 / 13 / 12 / 11 %, ab 2032: 10 % - § 23 Abs. 1 KStG i. d. F. des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025, BGBl. 2025 I Nr. 161). Die Absenkung ist geltendes Recht, wirkt aber erst ab dem Veranlagungszeitraum 2028: Bei langen Laufzeiten beruht das Ergebnis damit für den überwiegenden Teil der Jahre auf einer Rechtsprognose und ist insoweit nicht mehr konservativ - frühere Fassungen dieses Rechners liessen die Senkung bewusst weg
  • Als konstant angenommen: der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 SolzG), die Gewerbesteuer-Messzahl (3,5 %), der eingestellte Gewerbesteuer-Hebesatz über die gesamte Laufzeit (kommunale Hebesätze sind historisch eher gestiegen, was gegen die GmbH wirkt) und die Abgeltungsteuer samt Soli auf der zweiten Ebene (§ 32d EStG, SolzG) - Letztere ist genauso prognoseabhängig und wirkt gegenläufig. Künftige Gesetzesänderungen können alle diese Größen verschieben
  • Die Rechnung beginnt im laufenden Jahr 2026; jedes Simulationsjahr ist ein Kalenderjahr, für die GmbH wird ein damit deckungsgleiches Wirtschaftsjahr unterstellt (§ 7 Abs. 4 KStG). Ein unterjähriger Start wird nicht abgebildet
Vereinfachend nicht abgebildet
  • Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag
  • Kirchensteuer (fester Satz 26,375 % ohne KiSt-Zuschlag)
  • Abwicklung/Auflösung pauschal mit 26,375 % statt § 17 EStG gerechnet; das Teileinkünfteverfahren, das bei niedrigerer Einkommensteuer-Progression günstiger sein kann, ist nicht abgebildet
  • Verlustverrechnung - der Rechner unterstellt durchgehend positive Realisierungen; gerade bei kurzer Haltedauer und häufigem Handel treten real auch Verluste auf, die hier nicht gegengerechnet werden. Warum die Regeln dafür in GmbH und Privatdepot auseinanderlaufen, steht weiter oben unter „Verluste verrechnen“
  • Transaktionskosten und Spreads bei häufiger Umschichtung - bei kurzer Haltedauer wird das Depot oft gedreht, im Modell kostenlos
  • Gründungs- und Auflösungskosten der GmbH (Notar, Registergericht, Liquidationsbilanzen) sowie das Sperrjahr nach § 73 GmbHG, in dem die laufenden Kosten weiterlaufen
  • Krisen- und Ausfallszenarien (z. B. Nachrangigkeit und Ausfallrisiko des Gesellschafterdarlehens im Krisenfall, Depoteinbruch)
Gesellschafterdarlehen
  • Unterstellt frisches Privatkapital, das als zinsloses Gesellschafterdarlehen in die GmbH eingelegt wird - keine Umwidmung bereits vorhandener GmbH-Mittel
  • Die steuerfreie Tilgung setzt ein steuerlich anerkanntes Darlehen voraus: schriftlicher Vertrag, im Voraus klar vereinbart und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt (individuelle Gestaltung mit dem Steuerberater); Zinsen werden nicht modelliert
  • Das eingezahlte Stammkapital (12.500 €) ist während des laufenden Betriebs nicht frei entnehmbar und fließt nur in die Auflösungsrechnung ein

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